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Wohnungsabnahme

Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden?

  • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.)
  • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...)
  • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)?
  • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle)
  • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe?
  • Bestehen noch Mietzinsausstände?
  • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart?

Wir sind für Sie da

Für Wohnungsabnahmen können Sie direkt mit unseren Experten Kontakt aufnehmen und mit ihnen einen Termin vereinbaren.

Wohnungsabnahmen

Beat Buchli / Patrick Buchli

Architekturbüro Buchli ETH / SIA
Rüfegasse 10
7208 Malans
Telefon G. 081 252 09 74
Fax 081 252 11 11

Luzius U. Graf

dipl. Architekt FH SIA
Wingertweg 11
7000 Chur
Telefon G. 081 250 63 63
Telefon M. 079 479 63 63
Fax 081 250 63 64

Andreas Lütscher

Winggel 9
7023 Haldenstein
Telefon G. 081 353 97 79

Eidg. dipl. Bauleiter/Immobilien-Schätzer mit eidg. Fachausweis


Willi Mutzner

Schätzungsexperte SVIT

Montana AG Immobilien und Finanzen
Quaderstrasse 8
7000 Chur
Telefon G. 081 256 07 07

Oswald Sulser

Sulser Immobilien
Architekt / Baufachvorsteher
Riedstrasse 17
7015 Tamins
Telefon G. 081 525 30 15

Wohnungsabgabe
BILD: CREATIVE COLLECTION

Wohnungsabgabe

Zu den ortsüblichen Zügelterminen herrscht jedes Jahr ein reges Treiben auf dem Wohnungsmarkt. Vermieter und Mieter sollten einige Punkte beachten, um diesen Tag möglichst stressfrei hinter sich zu bringen.

Lebensdauertabelle
BILD: Alex Varlakov/123RF.COM

Lebensdauertabelle

Vor der Wohnungsübergabe ist es hilfreich eine Lebensdauertabelle zu konsultieren. Grundsätzlich gilt, dass Schäden im Rahmen der «normalen Abnützung» nicht vom Mieter behoben werden müssen. Der Mieter kommt nur für Schäden auf, die durch den unsorgfältigen Gebrauch des Mietobjektes entstanden sind.